Wir bei greenergy24 haben auf den Großteil deines Energiepreises keinen Einfluss. Die folgenden Preisbestandteile (einschließlich der Mehrwertsteuer) müssen wir vollständig an den Staat und den jeweiligen Netzbetreiber weitergeben.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die für die Entnahme von Strom aus dem Netz erhoben und an den Staat abgeführt wird. Diese Steuer wird von greenergy24 erhoben und für dich abgeführt.
Gemeinden erhalten von den Netzbetreibern ein Entgelt für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen zum Verlegen von Versorgungsleitungen. Diese Abgabe ist Bestandteil des Energiepreises und wird von greenergy24 an deinen Netzbetreiber abgeführt
Gemäß §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können einige Verbraucher*innen niedrigere Netzentgelte zahlen (z. B. wenn der Stromverbrauch besonders hoch ist). Der Übertragungsnetzbetreiber sind dazu verpflichtet, den örtlichen Netzbetreibern die entgangenen Erlöse, die durch die niedrigeren Entgelte entstanden sind, zu erstattet. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen die Zahlungen für die entgangenen Gewinne untereinander aus und errechnen einen Aufschlag auf die Netzentgelte, die sie auf alle Verbraucher*innen umlegen.
Die Offshore-Umlage (gemäß §17f EnWG) beteiligt alle Haushaltskund*innen an den Kosten, die durch die Entschädigungszahlungen für eine gestörte oder verzögerte Netzanbindung von Offshore-Anlagen entstehen. Eingeführt wurde diese Umlage wegen eventuell anfallender Entschädigungszahlungen an die Betreiber*innen von Offshore-Windparks. Diese Betreiber*innen haben seit 2013 gegenüber Übertragungsnetzbetreibern einen Anspruch auf diese Entschädigungszahlungen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit 2000 in Kraft und dient dem Klima- und Umweltschutz. Es fördert die Gewinnung von Energie aus klimafreundlichen Quellen wie zum Beispiel Wasserkraft, Windkraft oder Sonnenstrahlung. Diese Förderung wird nicht aus der Staatskasse bezahlt, sondern in Form der EEG-Umlage auf alle Stromkunden umgelegt - auch wenn du keinen Ökostrom beziehst. Wieso wirkt sich die höhere EEG-Umlage dennoch auf meinen Strompreis aus? Die EEG-Umlage gilt für alle Stromkund*innen in Deutschland, unabhängig davon, ob sie Ökostrom beziehen oder nicht. Lediglich einige Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch hat die Bundesregierung von der EEG-Umlage ausgenommen.
Die KWKG-Umlage (gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) addiert sich zum Netzentgelt. KWK-Anlagen können in einem Verbrennungsprozess Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Der Betreiber des Stromnetzes zahlt für den so gewonnenen Strom einen Abschlag an an den Anlagenbetreiber. Und dieser Abschlag wird auf alle Haushaltskund*innen umgelegt.
Dieser Preis berechnet jeder Netzbetreiber einem Haushalt für den Zugang und die Inanspruchnahme des Elektrizitätsnetzes. Er ist Bestandteil des Strompreises und wird gemäß § 40 EnWG gesondert ausgewiesen und an den Netzbetreiber weitergeleitet.
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