Das ist von der Restlaufzeit deines alten Vertrags abhängig. Wenn du keine Mindestvertragslaufzeit hast oder diese bereits vorbei ist, kannst du einen Energievertrag grundsätzlich mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen. Beispiel: Du unterzeichnest Anfang September deinen greenergy24 Vertrag. Wir kümmern uns darum, dass dein vorheriger Vertrag bis Ende September gekündigt ist. Ab dem 1. Oktober beliefern wir dich dann mit unserer günstigen und klimafreundlichen Ökoenergie.
Bist du noch länger vertraglich gebunden, aber es gab eine Preiserhöhung? Dann kannst du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.
Falls du aktuell die Grundversorgung von einem Energieanbieter beziehst, kannst du jederzeit zu uns wechseln – du hast in diesem Fall nur eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
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